Zollbestimmungen in Schweden
Einfuhrbestimmungen Schweden

Zollbestimmungen
Für
Schweden

Was darf ich mit nach Schweden bringen?

Immer wieder erreichen uns Fragen, was eigentlich mit nach Schweden gebracht werden darf. Gibt es Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Tabak? Dürfen bedenklos alle Arten von Lebensmittel mitgebracht werden? Die Fragen sind berechtigt, denn wer seinen Urlaub in einem Ferienhaus in Schweden verbringt, ist automatisch Selbstversorger.

Bei der Einreise in Schweden muss sich jede Person ausweisen können, auch Kinder! Denkt also daran, dass eure Ausweisdokumente für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sind. In der Regel reicht der normale Personalausweis. Für Kinder sollte ein Kinderausweis, bzw. ein Kinderreisepass mitgeführt werden.

Wir erklären euch, was ihr mitbringen dürft und ganz wichtig - wie viel!

 

Aktuelle Infos zum Thema Coronavirus in Schweden:

Hier klicken

ALKOHOL

Der schwedische Staat hält das Alkoholmonopol. Alle Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5 % dürfen nur in den staatlichen Läden Namens Systembolaget verkauft und gekauft werden. Die Preise sind deutlich höher als in Deutschland und daher bringen viele Touristen ihren Alkohol selbst mit. Das ist auch absolut in Ordnung. Früher waren die Beschränkungen und Bestimmungen deutlich strenger als heute. Grundsätzlich kann man sagen: Alles was für den eigenen Gebrauch ist, ist erlaubt - auch die Familie zählt dazu. Die offiziellen Angaben vom schwedischen Zollamt sehen wie folgt aus:

  • Der Alkohol muss für den Eigengebrauch sein (oder für die Familie)
  • Der Alkohol muss persönlich transportiert werden
  • Du bist mindestens 20 Jahre alt

Das schwedische Zollamt schreibt auf ihrer Internetseite, dass es grundsätzlich keine festen Höchstmengen gibt. Es gibt jedoch Richtwerte, die zwischen privaten Gebrauch und kommerziellen Gebrauch unterscheiden, bzw. kann man ab einer bestimmten Menge kommerziellen Gebrauch unterstellen. Die Richtwerte lauten:

  • Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt - max. 10 Liter
  • Starkwein mit 15 % - 22 % Alkoholgehalt - max. 20 Liter
  • Wein mit 3,5 % - 15 % Alkoholgehalt - max. 90 Liter
  • Bier mit mehr als 3,5 % Alkoholgehalt - max. 110 Liter

Diese Regeln gelten für alle Bürger aus einem anderen EU-Land. Wenn Du aus einem Land einreist, welches nicht in der EU ist, gelten andere und deutlich strengere Bestimmungen. Informationen dazu findest du direkt beim schwedischen Zollamt.

Das letzte Wort hat jedoch immer der Zollbeamte am Grenzübergang. Dieser entscheidet, ob die mitgebrachte Menge plausibel für den persönlichen Gebrauch ist.

Zollbestimmungen Alkohol

TABAK

Die Zigaretten- und Tabakpreise unterscheiden sich kaum von den Preisen in Deutschland. Die Unterschiede liegen im Centbereich. Interessant zu wissen ist, dass es in Schweden keine Big-Boxen gibt. Zigaretten gibt es nur in den normalen Schachtelgrößen.

Laut den Angaben des schwedischen Zollamtes, gibt es aktuell keine Beschränkung zur Einfuhr von Tabakwaren. Es gelten lediglich ähnliche Bestimmungen und Richtwerte wie für die Einfuhr von Alkohol:

  • Die Tabakwaren müssen für den Eigengebrauch sein (oder für die Familie)
  • Die Tabakwaren müssen persönlich transportiert werden
  • Du bist mindestens 18 Jahre alt

Wenn Du mehr als die unten genannten Menge mitbringen möchtest, musst du eindeutig nachweisen, dass die Waren nur zum persönlichen Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke dienen:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 100 Zigarren
  • 1 Kg Tabak

Die Bestimmungen gelten für Bürger aus einem EU-Land. Für Personen aus einem Nicht EU-Land gelten deutlich strengere Regeln. Die Begrenzungen für Personen aus einem Nicht EU-Land findest du auf der Seite des schwedischen Zollamtes.

Zollbestimmungen Tabak

LEBENSMITTEL

Wenn du aus einem EU-Land anreist, gibt es aktuell keine Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmittel.

Bürger aus einem Nicht EU-Land dürfen Lebensmittel im Wert von maximal 4.300 SEK einführen. Lebensmittel aus einem Nicht EU-Land wie Fleisch, Milch und Eier werden am Grenzübergang von einem Veterinär geprüft.

MEDIKAMENTE

Eine kleine Hausapotheke kann ohne Probleme mitgebracht werden. Bei etwas spezielleren Medikamten, die unter Umständen venös verabreicht werden müssen, solltest du immer eine Bestätigung von deinem Arzt mitführen (z. B. Diabetiker). Auch bei starken Schmerzmitteln, die zu den Opiaten zählen, oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollte eine Bestätigung vom Arzt mitgeführt werden.

Ebenfalls gilt hier: Alles muss für den Eigenbedarf sein.

HAUSTIERE

Für die Mitnahme von Katzen und Hunden gelten einige wenige Bestimmungen. Im Normalfall können diese Bestimmungen ohne Probleme erfüllt werden. Das schwedische Jordbruksverket stellt folgende Bedingungen:

  • Das Tier muss eine ID-Kennzeichnung haben
  • Das Tier muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben
  • Das Tier darf frühestens 21 Tage nach der Grundimpfung gegen Tollwut einreisen
  • Das Tier muss einen EU-Heimtierausweis haben
  • Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden

Der letzte Punkt schreibt vor, dass das Haustier vor oder während der Anreise beim Zoll angemeldet werden muss. Wenn du dein Haustier vor der Reise anmelden möchtest, kannst du das auf der Homepage vom schwedischen Zollamt erledigen.

In der Regel reicht es jedoch aus, dein Haustier bei der Grenzüberfahrt anzumelden.

BARGELD

Schweden ist eines der Länder, dass immer mehr auf Bargeld verzichtet. Mittlerweile sind ein Großteil der Bankfilialen bargeldlos. Auch der Einzelhandel schafft nach und nach das Bargeld ab. In Schweden zahlt man so gut wie alles mit Karte. Wenn du dennoch Bargeld mitbringen möchtest, sollte der Betrag nicht höher als 10.000 € sein. Wenn du mehr als 10.000 € Bargeld mitbringst, musst du dies beim schwedischen Zollamt anmelden.

 

Alle Angaben haben wir direkt vom schwedischen Zoll bezogen.

Wenn du etwas spezielles mitbringen möchtest, oder du glaubst, deine Menge überschreitet die Bestimmungen, informiere dich selbstständig beim schwedischen Zoll über die Bestimmungen. Bitte beachte, dass sich die Zollbestimmungen jederzeit ändern können!

 

Zusammenfassung

  • Alkohol und Tabak nur für den eigenen Gebrauch mitnehmen.
  • Lebensmittel können uneingeschränkt eingeführt werden (Nur aus EU-Länder).
  • Kleine Hausapotheke ist erlaubt, spezielle Medikamente (Opiate etc.) müssen vom Arzt bescheinigt werden.
  • Hunde müssen angemeldet werden, registriert (EU-Heimtierausweis) und geimpft sein.
  • Mehr als 10.000 € Bargeld müssen beim Zoll angemeldet werden.

 

FERIENHAUS IN SCHWEDEN

Du planst einen Urlaub in Schweden? Entdecke die Weite der Landschaft, die Gastfreundlichkeit der Leute sowie die die tollen Einkaufsmöglichkeiten in den urbanen Ballungsräumen. Bei Schwedenliebe bieten wir Dir eine große Auswahl an tollen Ferienhäusern als Homebase für Deinen Schwedenurlaub.

Jetzt Ferienhaus in Schweden in suchen